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Fragebogen zur Führung der Kaufpreissammlung

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Antragsteller*in

Das Aktenzeichen können Sie auf dem Schreiben einsehen, welches Sie zum ausfüllen dieses Dokumentes auffordert.

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Bewertungsobjekt

2. Lage des Bewertungsobjektes (bitte genaue Angabe der Adresse)

 

Gemarkung und Flurnummer sind spezielle Kennungen welche jedes Grundstück besitzt. Diese können bei der örtlichen Gemeinde bzw. beim Vermessungsamt Neustadt a.d. Aisch erfragt werden.

Die Flurnummer besteht hier zu meist aus 2 Zahlenreihen bspw. 123/4

Die Gemarkung beschreibt meist den Ortsteil der Gemeinde, dies entstand verstärkt durch die Gebietsreform.

(z.B. Verwandtschaftskauf, Kauf vom Arbeitgeber, Käufer war Mieter, Notverkauf, sozialer Wohnungsbau usw.)

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft!

Angaben zum Gebäude

Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist

Freistehende Gebäude sind nicht an andere Gebäude bzw. Objekte angebaut. Bei nicht freistehenden Gebäuden ist das Gegenteil der Fall.

Falls nicht bekannt, ca. Angabe

bspw. 2 WE / 2 GE

GE= Gewerbeeinheit 

WE= Wohneinheit

Angaben zum Wohnungseigentum

bspw. Wohnen, Laden, Gaststätte, etc.

bspw. Untergeschoss, Erdgeschoss,

2. Obergeschoss, etc

Durchgeführte Modernisierungen vor dem Erwerb:

Entzerrung verschachtelter Räume, etc.

Ausstattungsstandard zum Kaufzeitpunkt:

Rollstuhlgerechte Wohnungen haben zusätzlich zu ebenen Zugängen und Böden z.B. unterfahrbare Küchenelemente, entsprechende Sanitäreinrichtungen, breite Türen und großzügige Bewegungsflächen.

Besondere Ausstattung und Sondernutzungsrechte
Sonstige Angaben
Angaben zum Grundstück

Erschließung des Grundstücks

Die Angabe hat im vollständigen Betrag bzw. im Betrag je m² zu erfolgen

Besonderheiten mit Einfluss auf den Kaufpreis

Bauliche Anlagen können grundsätzlich jede Art von Gewerk sein. Bspw. Nebengebäude, Einfriedungen, Masten, landwirtschaftliche Lagergebäude, etc.

Innerörtliche Lage bzw. Standort des Grundstücks im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung:

Angaben zum Gebäude vor dem Kauf

Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

Welche Geschosse sind vorhanden ? 

Ein Spitzboden ist ein (un)ausgebauter Raum über einem Dachgeschoss mit einer lichten Höhe unter 1,80 m. 

Ein Dachgeschoss ist die letzte begehbare Fläche in einem Gebäude mit geneigtem Dach

 

Eine bildliche Erläuterung zu den Geschossen finden Sie hier:

 

Durchgeführte Modernisierungen vor dem Erwerb:

einfach: Reparatur

mittel: durchschnittlich modernisisiert 

umfänglich: überdurchschnitlich / hochwertig modernisiert

Entzerrung verschachtelter Räume, Schaffung größerer Räume, etc.

Energieausweis

Besonderheiten mit Einfluss auf den Kaufpreis

Nebengebäude:

Besondere Ausstattung:

zur Stromerzeugung

zur Warmwassergewinnung

Ausstattungsstandard zum Kaufzeitpunkt:

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung !

 

Ihre

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

des Landkreises Fürth

Das Authentifizierungsniveau dient dem Landratsamt zur Erkennung Ihrer Verifizierung.

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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