Es werden nur Beschäftigte berücksichtigt, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (GUVV) gemeldet sind (auch geringfügige Kräfte).
Nicht berücksichtigt werden Kräfte, deren Investitionsbedarf durch kommunale oder staatliche Stellen finanziert wird.