Anrede
Vorname*
Nachname*
Bezeichnung der Fachstelle*
E-Mail*
Aktenzeichen*
Name des Antragstellers*
Bezeichnung des Bewertungsobjektes*
Können Aussagen zu diesem Schutzgut getroffen werden ?*
Ist eine Relevanz der Aussage zum Genehmigungsverfahrens erkennbar ?*
Begründung
Entstehen durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut ?*
Ja, aufgrund des folgenden Sachverhalts:*
Nein,*
Sonstige Gründe:*
Ist eine Relevanz der Aussage zum Genehmigungsverfahrens erkennbar?*
Entstehen durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut?*
Kann hierzu eine Aussage getroffen werden ?*
Welche Schutzgüter sind betroffen ?*
Entstehen durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter ?*
Tabelle Kriterien für die standortbezogene Vorprüfung
(Anlage 3 Nr.: 2.3 UVPG)
Insbesondere die nachstehenden Kriterien wurden bei der Prüfung der Auswirkungen
des Vorhabens auf die Schutzgüter angewendet:
2.3.1
Natura 2000-Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nummer 8 des Bundes-naturschutzgesetzes
Das Schutzkriterium berührt den eigenen Fachbereich und wurde bei der Prüfung berücksichtigt.
Ergänzende Informationen zu den Prüfungskriterien
2.3.2
Naturschutzgebiete nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetztes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst
2.3.3
Nationalparks und Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst
2.3.4
Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den
§§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes
2.3.5
Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes
2.3.6
Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes
2.3.7
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutz-gesetzes
2.3.8
Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes,
Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes
2.3.9
Gebiete, in denen die Vorschriften der durch die Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind
2.3.10
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes
2.3.11
In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind.
Datum
Ort