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Allgemeine Informationen
Kriterien des Standorts
Schutzgüter
Unterschrift

Standortbezogene Vorprüfung nach dem UVPG

Daten zum stellungnehmenden Sachbearbeiter

Daten zum Bewertungsobjekt

Schutzgut: Mensch (insbesondere Gesundheit)
Schutzgut: Tiere
Schutzgut: Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut: Fläche und Boden
Schutzgut: Wasser
Schutzgut: Luft
Schutzgut: Klima
Schutzgut: Landschaft
Schutzgut: Kulturelles Erbe
Schutzgut: Sonstige Sachgüter
Wechselwirkung zwischen Schutzgütern

Tabelle Kriterien für die standortbezogene Vorprüfung

(Anlage 3 Nr.: 2.3 UVPG)

 

Insbesondere die nachstehenden Kriterien wurden bei der Prüfung der Auswirkungen

des Vorhabens auf die Schutzgüter angewendet:

2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter des Gebietes

2.3.1

 

Natura 2000-Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nummer 8 des Bundes-naturschutzgesetzes

2.3.2

 

Naturschutzgebiete nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetztes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst

2.3.3

 

Nationalparks und Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst

2.3.4

 

Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den

§§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes

2.3.5

 

Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes

2.3.6

 

Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes

2.3.7

 

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutz-gesetzes

2.3.8

 

Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes,

Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes

2.3.9

 

Gebiete, in denen die Vorschriften der durch die Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind

2.3.10

 

Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes

2.3.11

 

In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind.

Unterschrift

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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