Antrag auf Zulassung einer Corona-Teststelle im Stadt- und Landkreis Fürth

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Schnellteststelle können Sie den Dokumenten der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen siehe bayerische Teststrategie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#bayerische-teststrategie

 

Link zur Testverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/TestV.pdf

 

Weg zur Abrechnung der kostenlosen Bürgertests nach §4a TestV mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Wichtig:

Die folgend aufgeführten Punkte sind zwingend zu befolgen und im Hygienekonzept anzugeben:

  • Es müssen alle Punkte des Musterhygieneplans dringend eingehalten werden
  • Teststellen dürfen sich nicht im Eingangsbereich eines Wohnbereichs befinden oder durch ihren Betrieb andere Hausbewohner beim Betreten/Verlassen des Hauses stören.
  • Eine Toilette und ein Handwaschbecken (ausgerüstet wie im Musterhygieneplan) müssen in unmittelbarer Nähe, zur ausschließlichen Benutzung der Mitarbeiter, bereitgestellt werden. Das Handwaschbecken muss in der oder an der Teststelle und nicht in einem Geschäft oder sonstigen Gebäude sein.
  • Es müssen im gesamten Testbereich Non-Touch-Müllsysteme verwendet werden.
  • Es werden nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) gelisteten Tests und VAH gelistete Desinfektionsmittel verwendet.
  • Die Tests müssen nach Herstellerangabe gelagert und bei Raumtemperatur ausgewertet werden.
  • Die Aufbrauchfrist der verwendeten Materialien und Medizinprodukte ist in der Regel bei geöffneten Packungen wesentlich kürzer, als die vom Hersteller benannte Haltbarkeitsfrist für die ungeöffnete Packung. Aus diesem Grund muss der Anwender das Datum des Anbruchs auf der Flasche oder Packung vermerken und die Herstellerangaben nach dem Öffnen beachten.
  • Eine Bodendesinfektion hat mit Einmalwischtüchern zu erfolgen.
  • Eine Handschuhdesinfektion ist nicht zulässig.
  • Nach jedem positiven Test muss die PSA gewechselt, alle Flächen und der Boden desinfiziert, der Raum gelüftet und der Müll sofort entsorgt werden.
  • Zu einer voll ausgerüsteten PSA zählt auch ein Haarschutz (OP-Haube).
  • In der Teststelle muss eine Trennung zwischen Rein und Unrein erfolgen. Weiterhin darf nichts auf dem Boden gelagert werden.
  • Getestet werden nur asymptomatische Personen. Symptomatische Personen müssen zur Testung an den Hausarzt verwiesen werden
  • Sichtbare Aushänge der Betriebsanweisungen bzw. gut zugängliche Unterlagen müssen für ihre Mitarbeiter in ihrer Teststelle vorhanden sein.
  • Die mobilen Teststationen müssen ihren Standort dem Gesundheitsamt mindestens einen Tag im Voraus per E-Mail an schnellteststellen@lra-fue.bayern.de melden.
  • Vor der Teststation muss auf die Sicherheitsregeln hingewiesen werden (FFP 2 Maske, Abstand, Symptomfreiheit). Trotzdem ist vor der Teststelle eine Abfrage nach Symptomen notwendig.
  • Es werden nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) gelisteten Tests und VAH gelistete Desinfektionsmittel verwendet.
  • Die Tests müssen nach Herstellerangabe gelagert und bei Raumtemperatur ausgewertet werden.
  • Die Leistungserbringer sind verpflichtet, alle Mitarbeiter, ohne medizinischen Hintergrund praktisch schulen zu lassen und den Nachweis hierüber bei Antragstellung einzureichen. E-Learning-Kurse werden nicht akzeptiert. Die Testdurchführung erfolgt ausschließlich durch das geschulte Testpersonal der Einrichtung.
  • Es müssen Handschuhe mit der Norm DIN EN 374 zur Flächendesinfektion und Handschuhe mit der Norm DIN EN 455 zur Abstrichnahme getragen werden. Nach jedem Test muss ein Handschuhwechsel durchgeführt werden.
  • Zwischen jedem Handschuhwechsel muss eine Händedesinfektion erfolgen.
  • Es wird eine Bescheinigung über das Testergebnis der zu testenden Person ausgehändigt.
  • Bei positivem Testergebnis erfolgt am Tag der Testdurchführung eine namentliche Meldung mit allen erforderlichen Kontaktdaten auch Telefonnummer der Person an das zuständige Gesundheitsamt. Schicken Sie die betreffenden Daten bitte per Fax: +49 911/9773-1803 oder 
    in einer verschlüsselten PDF-Datei per E-Mail an: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de. Das Passwort wird ihnen nach einer Beauftragung mitgeteilt.
  • Bei positivem Testergebnis wird der Testproband über die Absonderungspflicht durch die Teststelle informiert.
  • Sie sind gemäß § 7 Abs. 10 TestV verpflichtet, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Anzahl der durchgeführten Tests einmal im Monat über das BayCoRei zu übermitteln. Hierfür erhalten Sie nach erfolgter Beauftragung einen Datenbankzugriff.

Die folgend aufgeführten Nachweise sind dem Antrag zwingend hinzuzufügen:

  • Nachweis über die praktische Schulung des eingesetzten Testpersonals unter Beachtung der Schulungsinhalte, wie in Musterhygieneplan enthalten
  • ein ausführliches auf ihre Teststelle angepasstes Hygienekonzept inklusive Name und Anschrift der Teststelle und von dem Betreiber unterschrieben
  • Eine konkrete Beschreibung des Arbeitsablaufes
  • Einen angepassten Desinfektion- und Hautschutzplan, inkl. der von Ihnen zukünftig verwendeten Mittel mit Einwirkzeit, Konzentration, Handschuhe
  • Sicherheitsdatenblätter der angewendeten Produkte
  • Handlungsanweisung zum Anlegen/Ablegen der Personenschutzausrüstung PSA inklusive Schutzhaube
  • Handlungsanweisung zur Händedesinfektion
  • Handlungsanweisung zum Verhalten bei positiven Fällen (Umgebung, Personal, Übermittlung an den Testprobanden und Gesundheitsamt, Müllentsorgung)
  • ein Nachweis (z. B. Mietvertrag, Genehmigung durch Liegenschaftsamt bzw. Tiefbauamt bei Nutzung einer öffentlichen Fläche), dass die Leistungserbringung auf dem gewünschten Grund erfolgen darf
  • Unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung (Feld ÖGD ID kann freigehalten werden, wenn noch keine vergeben wurde)

Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit.

Betreiber-Informationen
Teststellen-Informationen



Informationen zu den Räumlichkeiten
Informationen für die Internetseite der Stadt und des Landkreises Fürth
Uploads

Bitte sehen Sie von telefonischen bzw. elektronischen Nachfragen ab. Wir werden uns innerhalb der nächsten 6 Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.