Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO
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Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert. Ihre Einwilligung wird protokolliert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.
Datenschutzbestimmungen Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.
Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
Auskunftsrecht und Kontaktadressen Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter: M. Hirn datenschutz@lra-fue.bayern.de
Datenschutzerklärung, Impressum:
Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.*
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Schnellteststelle können Sie den Dokumenten der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen siehe bayerische Teststrategie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#bayerische-teststrategie
Link zur Testverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/TestV.pdf
Weg zur Abrechnung der kostenlosen Bürgertests nach §4a TestV mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Wichtig:
Die folgend aufgeführten Punkte sind zwingend zu befolgen und im Hygienekonzept anzugeben:
Die folgend aufgeführten Nachweise sind dem Antrag zwingend hinzuzufügen:
Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit.
Name*
Vorname*
Straße*
Hausnr.*
PLZ*
Ort*
E-Mail-Adresse*
Telefon*
Die Betreiberperson ist zuverlässig im Sinne des Gewerberechts und hat das Gewerbe angemeldet*
Die Betreiberperson ist Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin.
(Bitte Nachweis beifügen.)*
Nachweis der Betreiberperson*
Name der Teststelle*
(„-zentrum“ ist nur den kommunalen Testzentren vorbehalten)
Adresszusatz
Geplanter Tag der Inbetriebnahme*
Die Teststelle steht unter ärztlicher Leitung. Der Arzt/Die Ärztin ist entweder immer in der Teststelle vor Ort oder kann innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein.*
Name des Arztes / der Ärztin*
Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) des Arztes / der Ärztin*
Die Teststelle steht in Kooperation mit einem Arzt/einer Ärztin oder einem Apotheker/einer Apothekerin.*
Kooperationsvertrag*
An der Teststelle werden angeboten:
Testkapazität*
Begründung der Testkapazität
Kosten für Selbstzahler Antigen-Schnelltest
Die Räumlichkeit ist groß genug für das zu erwartende Testaufkommen.*
Die Räumlichkeit ist barrierefrei oder zumindest barrierearm.*
Die Möglichkeit zur regelmäßigen Lüftung ist gegeben.*
Falls nicht: Es gibt Luftfilter in der für die Raumgröße erforderlichen Stärke.*
Ein Sichtschutz (desinfizierbar) für den Testbereich ist vorhanden.*
Es wird mit VAH gelisteten Hand- und Flächendesinfektionsmitteln gearbeitet.*
Es gibt einen Wartebereich, in dem man den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten kann. Das Personal achtet auf die Einhaltung der Abstandsregeln sowie die Vermeidung eventueller Behinderung von Passanten.*
Ich bin damit einverstanden, dass die Teststelle auf der Internetseite der der Stadt und des Landkreises Fürth veröffentlicht wird.
Terminvereinbarung unter E-Mail
Terminvereinbarung unter Telefonnummer
Eine Testung ist ohne Termin möglich.
Öffnungszeiten (bitte mit Wochentagangabe und Feiertage).*
Nachweis über die praktische Schulung des eingesetzten Testpersonals unter Beachtung der Schulungsinhalte, wie in Musterhygieneplan enthalten.*
Ausführliches auf Teststelle angepasstes Hygienekonzept (inklusive Name und Anschrift der Teststelle; vom Betreiber unterschrieben)*
Konkrete Beschreibung des Arbeitsablaufes*
Angepasster Desinfektion- und Hautschutzplan, inkl. der zukünftig verwendeten Mittel mit Einwirkzeit, Konzentration, Handschuhe.*
Sicherheitsdatenblätter der angewendeten Produkte*
Handlungsanweisung zum Anlegen/Ablegen der Personenschutzausrüstung PSA inklusive Schutzhaube*
Handlungsanweisung zur Händedesinfektion*
Handlungsanweisung zum Verhalten bei positiven Fällen (Umgebung, Personal, Übermittlung an den Testprobanden und Gesundheitsamt, Müllentsorgung)*
Nachweis, dass die Leistungserbringung auf dem gewünschten Grund erfolgen darf. (z. B. Mietvertrag, Genehmigung durch Liegenschaftsamt bzw. Tiefbauamt bei Nutzung einer öffentlichen Fläche)*
Unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung (Feld ÖGD ID kann freigehalten werden, wenn noch keine vergeben wurde)*
Bitte sehen Sie von telefonischen bzw. elektronischen Nachfragen ab. Wir werden uns innerhalb der nächsten 6 Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.*
Ich versichere bei Änderungen, die die Teststelle betreffen (Personal, Öffnungszeiten…), das Gesundheitsamt unverzüglich darüber zu informieren.*