0911 / 9773 - 1946, 1957
Amtsaerztl.Dienst@lra-fue.bayern.de
Beihilfeberechtigte Person
Angaben des Amtsarztes
Notwendigkeit der Heilbehandlung
Untersuchungs-ergebnis

Amtsärztliches Gutachten

über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung in sonstigen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (§ 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 und 5 BayBhV) (Fn.1)

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Ärztliches Attest oder Ärztlicher Befund
  • Nachweis über ambulante Behandlungen
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Da das Formular nicht der Schriftform bedarf, ist ein Login mit Bürgerkonto oder Unternehmenskonto nicht notwendig.

Beihilfeberechtigte(-r)

Erreichbarkeit für Rückfragen:

Behandlungsbedürftiger berücksichtigungsfähiger Angehöriger:

Anlagen:

Angaben zur Weiterbearbeitung durch den Amtsarzt
Maßnahme
Notwendigkeit einer stationären/ ambulaten Heilbehandlung

Beihilfeberechtigter:

Untersuchungsergebnis

1) Genehmigung durch die Beihilfestelle vor Begin der Maßnahme erforderlich.

2) Heilkurort muss im Heilkurortverzeichnis Inland (Anhang 3 VV-BayBhV zu § 30 Abs. 4 BayBhV enthalten sein).

3) Bei Heilkuren im Ausland muss der Heilkurort im Heilkurorteverzeichnis Ausland (Anhang 4 VV-BayBhV zu § 45 Abs. 3 BayBhV enthalten sein.

4) längstens 21 Tage

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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