Antrag auf Erteilung

für die Güterkraftverkehrserlaubnis oder Gemeinschaftslizenz

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Antrag die nachstehenden Unterlagen hochladen müssen:

 

  • Beschäftigungsvertrag (wenn nicht Unternehmer selber)
  • Führungszeugnis (BZR) (Unternehmer, Verkehrsleiter, evtl. jur. Person)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) (Unternehmer, Verkehrsleiter, evtl. jur. Person)
  • Nachweis der Fachkunde (Verkehrsleiter --> IHK-Prüfung
  • Bescheinigung der Steuersachen (vom Finanzamt einzuholen)
  • Eigenkapitalbescheinigung (vom Steuerberater oder einer anderweitig akkreditierten Person)

Bei einer juristischen Person zusätzlich:

  • Beschäftigungsvertrag des Verkehrsleiters (sofern nicht Unternehmer selber)
  • Eintrag / Berichtigung im Handelsregister

 

Bei bereits bestehenden Betrieben zusätzlich:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Bezirksverwaltung München, Deisenhofener Straße 74, 81539 München, Tel.: (+49) 89-62302-0)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die Beschäftigten versichert sind.
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.

 

Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet. Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverekehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Güterkraftverkehr zu übermitteln. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind. 

Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Güterverkehr als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln. Das Bundesamt für Güterverkehr als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln. 

Das Bundesamt für Güterverkehr ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Staz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist. 
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Anmeldung mit Organisationskonto

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung


1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne

(soweit abweichend von Nr. 1.1)


1.3 Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den / die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft

(geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)

Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben.

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter

(diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1. genannt ist).

3. Anzahl der Fahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen / beglaubigten Kopien
5. Bestätigung der Angaben
6. Uploads

Bei einer juristischen Person (z.B. GmbH / UG / KG, etc.) zusätzlich:


Bei bereits bestehenden Betrieben zusätzlich: