0911 / 9773 1334
verkehrswesen@lra-fue.bayern.de
Antragstellendes Unternehmen
Angaben über den Inhaber
Angaben über den Verkehrsleiter
Anlagen

Antrag auf Erteilung

für die Güterkraftverkehrserlaubnis oder Gemeinschaftslizenz

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Antrag die nachstehenden Unterlagen hochladen müssen:

 

  • Beschäftigungsvertrag (wenn nicht Unternehmer selber)
  • Führungszeugnis (BZR) (Unternehmer, Verkehrsleiter, evtl. jur. Person)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) (Unternehmer, Verkehrsleiter, evtl. jur. Person)
  • Nachweis der Fachkunde (Verkehrsleiter --> IHK-Prüfung
  • Bescheinigung der Steuersachen (vom Finanzamt einzuholen)
  • Eigenkapitalbescheinigung (vom Steuerberater oder einer anderweitig akkreditierten Person)

Bei einer juristischen Person zusätzlich:

  • Beschäftigungsvertrag des Verkehrsleiters (sofern nicht Unternehmer selber)
  • Eintrag / Berichtigung im Handelsregister

 

Bei bereits bestehenden Betrieben zusätzlich:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Bezirksverwaltung München, Deisenhofener Straße 74, 81539 München, Tel.: (+49) 89-62302-0)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die Beschäftigten versichert sind.
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Anmeldung mit Organisationskonto

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung


1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne

(soweit abweichend von Nr. 1.1)


1.3 Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den / die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft

(geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)

Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben.

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter

(diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1. genannt ist).

3. Anzahl der Fahrzeuge
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen / beglaubigten Kopien
5. Bestätigung der Angaben
6. Uploads

Wenn nicht Unternehmer selber.

Für Unternehmer, Verkehrsleiter und evtl. juristische Personen.

Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde am Wohnort zu beantragen.

Für Unternehmer, Verkehrsleiter und evtl. juristische Personen.

Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde am Wohnort zu beantragen.

Verkehrsleiter

Vom Finanzamt einzuholen.

Vom Steuerberater oder eine anderweitig akkreditierten Person auszufüllen.


Bei einer juristischen Person (z.B. GmbH / UG / KG, etc.) zusätzlich:

Nur, sofern nicht Unternehmer selber


Bei bereits bestehenden Betrieben zusätzlich:

Die Krankenkasse, bei der die Beschäftigten versichert sind.

Das Authentifizierungsniveau dient dem Landratsamt zur Erkennung Ihrer Verifizierung.

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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