Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit (sofern vorhanden):
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO
Ich möchte weitere Datenschutzhinweise lesen.
Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert. Ihre Einwilligung wird protokolliert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.
Datenschutzbestimmungen Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.
Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
Auskunftsrecht und Kontaktadressen Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter: M. Hirn datenschutz@lra-fue.bayern.de
Datenschutzerklärung, Impressum:
Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.*
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.
Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
Da das Forumlar nicht der Schriftform bedarf, ist ein Login mit Bürgerkonto oder Unternehmenskonto nicht notwendig.
Anrede*
Titel
Vorname*
Nachname*
Straße & Hausnummer*
Adresszusatz
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Grundstückseigentümer (falls abweichend von Antragsteller)
Adresse*
Telefon
E-Mail
Adresse
PLZ
Ort
Flurstück Zähler
Flurstück Nenner
Gemarkung
Gemeinde
Geben Sie hier die Gehölze an, die Sie schneiden oder beseitigen möchten.
Bei Bäumen geben Sie bitte die Baumart und das Volumen der Baumkrone an, bei anderen Gehölzen (Hecken, Gebüsche, lebende Zäune) geben Sie bitte die Arte des Gehölzes sowie das Gesamtvolumen an.
Gehölzart*
Volumen in m³
Rückschnitt
Fällen/Beseitigen
Bitte stellen Sie in einer Übersicht dar, wo sich der betroffene Gehölzbestand befindet - siehe Beispiel
Ein Luftbild können Sie hier aufrufen:
Vianovis Landkreis Fürth
Übersicht*
Bilder der Gehölze
In welchem Rahmen erfolgen die Maßnahmen?
Aktenzeichen Bauordnungbehörde
Baugenehmigungsbescheid vom
Aktenzeichen andere öffentlich-rechtliche Genehmigung
Andere öffentlich-rechtliche Genehmigung vom
Andere öffentlich-rechtliche Genehmigungsbehörde
Aktenzeichen Genehmigung der
und unterliegen nicht einer Baumschutzverordnung
und wurden gemäß einer Baumschutzverordnung genehmigt
Die Notwendigkeit der Maßnahme ist mir/uns bekannt seit*
Die Maßnahmen sind geplant vom/am*
bis
Eine unzumutbare Belastung ergibt sich nicht aus
Gründen.
Belehrung:
Die beantragten Maßnahmen dürfen erst durchgeführt werden, wenn der Bescheid über die Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG zugestellt wurde.
Werden die Maßnahmen vor der Zustellung des Bescheides vorgenommen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG darstellen.
Werden die Maßnahmen vor Zustellung des Bescheids vorgenommen und dabei vorsätzlich geschützte Arten verletzt, getötet, gestört, Fortpflanzungs- und Ruhestätten entnommen, beschädigt oder zerstört kann dies eine Straftat im Sinne des § 71 Abs. 1 BNatSchG darstellen.
Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG vom Gehölzschnitt- und Gehözbeseitigungsverbot des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01. März bis 30. September eines Jahres.*