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Art der Änderung, Adresse
Grundstücks-eigentümer
ggf. Haushalte und Behälter
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Behälter an-, um-, abmelden

Sie möchten Behälter an-, um- oder abmelden? Dann sind Sie hier genau richtig!

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen sind immer zum 01. eines Monats möglich.

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag so früh wie möglich zu, damit wir ihn termingerecht bearbeiten können. 

 

 

Damit alles reibungslos klappt, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Aufträge für Änderungen kann ausschließlich der Grundstückseigentümer erteilen.
  • Wir können Ihren Auftrag schnell und zuverlässig erledigen, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und alle Angaben eindeutig und korrekt sind.
  • Tonnenänderungen werden innerhalb von 10-14 Tagen erledigt.
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

  • Mail
  • Web
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Art der Änderung

Anmeldung eines Objekts, das aktuell nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen ist (z.B. Neubau, Wiederanmeldung nach Sanierung oder Leerstand).

Bitte beachten Sie: Die Tonnenaufstellung dauert ca. 10 - 14 Tage

Es kommt eine oder mehrere weitere Wohnungen oder Gewerbeeinheiten/sonstige Einrichtungen dazu (z.B. weitere Wohnung nach Umbau/Anbau)

Es fallen eine oder mehrere Wohnungen oder Gewerbeeinheiten/sonstige Einrichtungen weg (z.B. Leerstand nach Auszug des Mieters/Pächters)

Änderung des aktuell vorhandenen Tonnenbestandes;

Bitte beachten Sie: Der Tonnentausch dauert ca. 10 - 14 Tage.

Kauf/Verkauf eines Objektes, das bereits an die Abfallentsorgung angeschlossen ist

Abmeldung eines Objekts, das bisher an die Abfallentsorgung angeschlossen ist (z.B. wegen Sanierung oder längerem Leerstand) Achtung: Alle Behälter werden eingezogen, keine Sperrmüllabfuhr mehr möglich!

Datum der Änderung

Änderungen werden stets zum 1. eines Monats vollzogen.

Anschrift des Grundstücks

Bei Neuanmeldungen bleibt das Feld Finanzadresse leer, diese wird erst zugeteilt.

Angaben zum Grundstückseigentümer

Bitte alle Grundstückseigentümer mit derzeitiger Wohnadresse angeben.

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

aktuelle Meldeadresse:


neuer Eigentümer

bisheriger Eigentümer

Bitte alle Grundstückseigentümer mit derzeitiger Wohnadresse angeben.

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

Anprechpartner:

aktuelle Meldeadresse:

Anzahl Haushalte

 

 

Privathaushalte

 

 

Privathaushalte

Sonstige Einrichtungen

(Gewerbe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen)

Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück (z. B. Büro, Betrieb, Arztpraxis) muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Bei einem Privathaushalt handelt es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit, in der eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist.  Auch sonstige Einrichtungen (Gewerbe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen) müssen an die kommunale Abfallentsorgung angemeldet werden

Anzahl Behälter

Restmüll

 

60 Liter

 

80 Liter

 

120 Liter

 

240 Liter

 

1100 Liter

Die Restmülltonne muss so groß gewählt werden, dass der regelmäßig anfallende Restabfall darüber entsorgt werden kann und eine angemessene Reserve vorhanden ist. Der Inhalt darf nicht verpresst werden, der Deckel muss bei der Entleerung geschlossen sein. Das Mindestvolumen beträgt 40 l je angemeldetem Haushalt. Die gemeinsame Nutzung einer Tonne für zwei direkt benachbarte, angrenzende Grundstücke ist auf Antrag möglich. Bei sonstigen Einrichtungen sollte mindestens ein Volumen von 5 l je Mitarbeiter vorgehalten werden. Die Entleerung findet im 14-tägigen Rhythmus statt.

Biomüll

 

 

120 Liter

 

 

240 Liter

Erfahrungsgemäß reicht eine 120 l Biotonne für 3 - 4 Privathaushalte aus. Maximal werden je Privathaushalt 120 l zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehendes Biomüllvolumen wird mit 60 € je 120 l und Jahr berechnet.  Gewerbehaushalte sind nicht anschlusspflichtig, können aber nach Prüfung auch mit einer Biotonne ausgestattet werden. Gaststätten, Imbissbetriebe, Kantinen, usw. erhalten keine Biotonne, sondern müssen eine gewerbliche Speiserestetonne nutzen. Die Entleerung erfolgt von Mitte März bis Mitte November wöchentlich, in der restlichen Zeit des Jahres 14-tägig im Wechsel mit der Restmülltonne. Eigenkompostierung: Von der Aufstellung einer Biotonne wird nur dann abgesehen, wenn alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle auf diesem Grundstück kompostiert und der Kompost verwertet wird. In diesem Fall kann mit den „Antrag bei Eigenkompostierung“ die Befreiung von der Bioabfallgebühr beantragt werden. Der Antrag wird Ihnen per Post zugesandt.

Papier

 

 

240 Liter

 

 

1100 Liter

Papierbehälter können Sie nach Bedarf bestellen. Eine 240 l Papiertonne je angemeldetem Haushalt (privat und gewerblich) ist in der Grundgebühr inbegriffen. Jede weitere 240 l Papiertonne kostet 24 € im Jahr. Die Entleerung erfolgt alle 4 Wochen.

Hinweis bei allen Anliegen zur Gelben Tonne:

Die Entsorgung der Verkaufsverpackungen ist privatwirtschaftlich organisiert.

Bitte wenden Sie sich an die Fa. Kühl unter:

Service-Hotline 0800 40 200 40 oder

per E-Mail an gelbetonne.fuerth@kuehl-gruppe.de

 

Abfallgebühren (sei 01.01.2023, je Jahr)

 

Grundgebühr je Haushalt 84,00 €

Bioabfallgebühr je Haushalt 36,00 €

 

hinzu kommt je nach Volumen die Gebühr für die Restmülltonne

60 l Restmülltonne 64,20 €

80 l Restmülltonne 85,60 €

120 l Restmülltonne 128,40 €

240 l Restmülltonne 256,80 €

1100 l Restmüllcontainer 1.177,00 €

Anmerkungen

Wenn sich durch die Mitteilung eine Änderung im Bescheid ergibt, erhalten Sie als Eigentümer einen neuen Gebührenbescheid. Die detaillierte Auflistung der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Alle Abfallbehälter werden Ihnen vom Landkreis zur Nutzung überlassen. Die Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen im Landkreis sind mit einem Adressetikett versehen, um die Zuordnung zum Grundstück zu erleichtern.

 

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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