Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Da das Forumlar nicht der Schriftform bedarf, ist ein Login mit Bürgerkonto oder Unternehmenskonto nicht notwendig.

Antragsteller/in (Eigentümer/Hausverwaltung)
Anschrift des anschlusspflichtigen Grundstücks
Antrag & Bestätigung

Ich habe

bepflanzte Gartenfläche zur Ausbringung des fertigen Komposts auf meinem Grundstück zur Verfügung. 


Informationen zum Antrag bei Eigenkompostierung

 

Grundsätzlich besteht für jedes bewohnte Grundstück im Landkreis Fürth ein sogenannter Anschluss- und Überlassungszwang (§ 6 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung). Jedes Grundstück muss eine Papier-, Restmüll- und Biotonne haben. Auf die Biotonne kann nur dann verzichtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein Komposter ist vorhanden. Die organischen Abfälle aller Haushalte werden auf dem anschlusspflichtigen Grundstück kompostiert.

  2. Es ist ausreichend bepflanzte Gartenfläche auf dem anschlusspflichtigen Grundstück vorhanden, um die nachhaltige Kompostverwertung sicherzustellen.

Zu den organischen Abfällen zählen unter anderem:

  • Küchenabfälle: rohe und gekochte Speisereste (Ausnahme Fisch-, Fleisch- und Knochenreste)
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Gartenabfälle aller Art
  • Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz, Schnittblumen und Balkonpflanzen

Weitere Informationen finden Sie im "Ratgeber zur Kompostierung im eigenen Garten" im Internet unter https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/abfallwirtschaft/6-weitere-infos/6-7broschueren-und-satzungen.html

 

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, bleibt der Anschluss- und Überlassungszwang und es wird eine Biotonne aufgestellt. Die Jahresgebühr beträgt je Haushalt 36,00 Euro (für 44 Leerungen je Jahr). Die Biotonne wird von Mitte März bis Mitte November wöchentlich, ansonsten 14-tägig geleert.

 

Bitte denken Sie daran:

Sollte die von Ihnen angegebene Fläche nicht nachvollziehbar sein, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Angaben vor Ort prüfen.