Angaben für eine Verpflichtungserklärung

Im Falle einer Bonitätsprüfung müssen zum Antrag folgende Nachweise eingereicht werden, sofern diese auf Sie zutreffen:

  • Verpflichtungsgeber mit deutscher Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass und aktuelle Meldebestätigung oder gültiger Personalausweis
  • Verpflichtungsgeber mit ausländischer Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Kopie des Reisepasses vom ausländischen Gast
  • Einkommensnachweise (bei Ehegatten von beiden)
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
    • Letzter Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über den Reingewinn (nach Abzug der Steuern)
    • Erziehungsgeldbescheid
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über die erhaltenen Unterhaltszahlungen
    • Bei Mieteinnahmen den Mietvertrag und den letzten Kontoauszug über den Mieteingang
  • Nachweise zur Wohnsituation:
    • Mietvertrag und letzter Kontoauszug über Mietzahlung
    • Nachweis über Eigentum (Kaufvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch) oder Kontoauszug der letzten Grundsteuerzahlung und Grundsteuerbescheid
  • Ausgaben:
    • Letzter Kontoauszug über Ratenzahlungen zu Darlehen, Krediten, sonstigen Zahlungsverpflichtungen, die über die Ausgaben des täglichen Lebens (Wohnungsmiete, Energie, Verpflegung) hinausgehen (*)
    • Nachweis über festgesetzte, zu leistende Unterhaltszahlungen (zum Beispiel Urteil, Gerichtsbeschluss, notarielle Vereinbarung, Unterhaltsurkunde)
    • Nachweis (Buchungsbestätigung, Mietvertrag, Kontoauszug oder ähnliches) über Wohnungskosten und Versicherungskosten (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung) für den ausländischen Gast (*)

 

(*) NUR beim Antrag auf Prüfung der Bonität für einen Langzeitaufenthalt (Aufenthalt länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) oder ein Visum zur Mehrfacheinreise oder ein Visum zum Studium / Berufsausbildung / Sprachkurs einzureichen

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Der Landkreis Fürth ist für Ihren Antrag leider nicht zuständig. 

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde.

 

Vielen Dank!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

Angaben des Gastgebers:






Angaben zur Person, die eingeladen werden soll:
Folgende Anlagen füge ich bei:
Die einzuladende Person soll begleitet werden von:

Ehegatte / Ehegattin


Kinder


Ich versichere, die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Unrichtige oder unvollständige Angaben sind gemäß §§ 95, 96 AufenthG strafbar.

 

Für die Bearbeitung dieses Antrags ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00€ zu bezahlen. Bei mehreren Verpflichtungserklärungen ist die Gebühr je ausgestellte Verpflichtungserklärung zu zahlen.