Tabelle Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls
(Anlage 3 UVPG)
Insbesondere die nachstehenden Kriterien wurden bei der Prüfung der Auswirkungen
des Vorhabens auf die Schutzgüter angewendet:
1. Merkmale des Vorhabens:
1.1 Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens und, soweit
relevant, der Abrissarbeiten
1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen
Vorhaben oder Tätigkeiten
1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
1.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 8 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes
1.5 Umweltverschmutzung und Belästigungen
1.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben
von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und
Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den
Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf:
1.6.1 verwendete Stoffe und Technologien
1.6.2 die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7
der Störfall-Verordnung, insbesondere aufgrund seiner Ver-
wirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes
zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Abs. 5a des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von
Wasser oder Luft.
2. Standort der Vorhaben
Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebietes, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: