Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

(gem. § 193 Baugesetzbuch)

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Anmeldung mit Bürgerkonto

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Weiter ohne Anmeldung

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Antragstellerin / Antragsteller

Objektangaben

2. Lage des Bewertungsobjektes

Hinweise zum Antrag:


Die Gebühren für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden erhoben gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetz (BayGaV) vom 05.04.2005 i. d. textlichen Fassung vom 01.01.2023 – GVBl. 98.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des im Gutachten ermittelten marktangepassten vorläufigen Wertes ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale.

 

Als Orientierungswert hier einige beispielhafte Werte und Gebührensätze:

 

Wert                                                    Gebühr
bis 200.000 €                                      2.450 €

über 200.000 €                                    2.600 €

über 300.000 €                                    2.700

über 400.000 €                                    2.800 €

über 500.000 €                                    1.800 € + 2 v.T. des Wertes

über 1.000.000 €                                 2.800 € + 1 v.T. des Wertes

 

Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale.

 

Die Gebühr kann um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.

 

Die Gebühr versteht sich jeweils zzgl. USt.

 

Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte, Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenrechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Drittel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt.

 

Neben den Gebühren werden Auslagen für die Heranziehung von wertrelevanten Daten und die Erstellung notwendiger Unterlagen, Portogebühren und Reisekosten erhoben.

 

Bei Rücknahme des Antrages entstehen Gebühren nach § 15 Abs. 6 Gutachterausschussverordnung, mindestens jedoch 50 €.

 

Die nach § 15 GutachterausschussV erhobenen Gebühren und Auslagen trägt der Antragsteller.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung !

 

Ihre

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

des Landkreises Fürth