Erläuterungen:
1. Vollmacht
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.
2. Einverständniserklärung
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung, dass der Halter/die Halterin in Bayern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung werden der Person, die das Fahrzeug zulässt, in der Zulassungsbehörde die in Betracht kommenden Rückstände mitgeteilt. Entsprechendes gilt auch für Gebührenrückstände.
3. Lastschrifteinzugsverfahren
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erforderlich. Diese Ermächtigung muss in Form des beigefügten SEPA-Kombimandats erteilt werden.
Das Lastschrifteinzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:
− Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen.
− Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
− Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen.
− Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1. Bitte füllen Sie den Kombimandatsvordruck sorgfältig aus, unterschreiben Sie (es sind zwei Unter-schriften erforderlich) und legen Sie es bei der Zulassungsbehörde vor. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.
2. Für bereits zugelassene Fahrzeuge übersenden Sie das Mandat direkt an das zuständige Hauptzollamt. Die erforderlichen Vordrucke können auf der Internetseite Ihres Hauptzollamtes ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie können die Vordrucke auch bei Ihrem Hauptzollamt erhalten.
3. Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch das erteilte Lastschriftmandat. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb erneut ein Mandat erteilen.
4. Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Finanzverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschriftmandats und bei etwaigen Erstattungen.
5. Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem Hauptzollamt mit.
Das Hauptzollamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig
(§18 a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz).
LRAFUEVollmacht-KraftSt