Bitte halten Sie ggf. folgende Dokumente bereit:

  • Nachweis der persönlichen Daten (Personalausweis oder Reisepass)
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung für den Standort
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Anmeldung mit Organisationskonto

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

Vollmachtgeber
Bevollmächtigter
Fahrzeug
Verwendungszweck des Fahrzeugs
Anlagen

Hinweis:

 

Die Vollmacht ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftmandat gültig!

Ich/wir hafte(n) im vollen Umfang für alle Ansprüche, die aufgrund von Verwechslungen, fehlerhaften Vergleichen der technischen Daten, unvorschriftsmäßiger Anbringung der Kennzeichen, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften eigenverantwortlichen Prüfung erwachsen, und stellen den Landkreis Fürth von allen Schadensersatzansprüchen frei.


Einverständniserklärung:


Ich/wir erkläre(n), dass mögliche Gebührenrückstände an die bevollmächtigte Person bekanntgegeben werden dürfen. Außerdem erkläre/n ich/wir mein/unser Einverständnis, dass dem/der Bevollmächtigten meine/unsere kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen. Die Vollmacht umfasst auch die Entgegennahme einer Aufstellung der Kraftfahrzeugsteuerrückstände.
Mir/uns ist bekannt, dass die Zulassung des Fahrzeugs ohne die geforderten Daten für die Erklärung über mögliche Steuerrückstände nicht durchgeführt werden kann.


Mandat zum Lastschrifteinzugsverfahren


(gilt nur für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem Tag der Zulassung des Kraftfahrzeuges).
Das Kombimandat zum Einzug der Kfz.-Steuer im Lastschriftverfahren ist ebenfalls auszufüllen.

Erläuterungen:


1. Vollmacht


Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.


2. Einverständniserklärung


Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung, dass der Halter/die Halterin in Bayern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung werden der Person, die das Fahrzeug zulässt, in der Zulassungsbehörde die in Betracht kommenden Rückstände mitgeteilt. Entsprechendes gilt auch für Gebührenrückstände.


3. Lastschrifteinzugsverfahren


Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erforderlich. Diese Ermächtigung muss in Form des beigefügten SEPA-Kombimandats erteilt werden.


Das Lastschrifteinzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:


− Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen.
− Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
− Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen.
− Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


1. Bitte füllen Sie den Kombimandatsvordruck sorgfältig aus, unterschreiben Sie (es sind zwei Unter-schriften erforderlich) und legen Sie es bei der Zulassungsbehörde vor. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.


2. Für bereits zugelassene Fahrzeuge übersenden Sie das Mandat direkt an das zuständige Hauptzollamt. Die erforderlichen Vordrucke können auf der Internetseite Ihres Hauptzollamtes ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie können die Vordrucke auch bei Ihrem Hauptzollamt erhalten.


3. Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch das erteilte Lastschriftmandat. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb erneut ein Mandat erteilen.


4. Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Stellen außerhalb der Finanzverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschriftmandats und bei etwaigen Erstattungen.


5. Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem Hauptzollamt mit.
Das Hauptzollamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig
(§18 a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz).
LRAFUEVollmacht-KraftSt