Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Unterhaltstitel
  • Unterhaltszahlungen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Scheidungsurteil
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Datenschutz 

zur Führung von Beistandschaften (§§ 52a, 55, 56 SGB VIII, §§ 1712 ff BGB)

und Durchführung von Beratungen § 18 SGB VIII (KJHG)

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Diese Datenschutzhinweise gelten im Zusammenhang mit der Führung von Beistandschaften und der Durchführung von Beratungen.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf


E-Mail-Adresse: info@lra-fue.bayern.de
Telefonnummer: 0911 / 9773-0

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf


E-Mail-Adresse: datenschutz@lra-fue.bayern.de
Telefonnummer: 0911 / 9773-1023

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um den Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Mehrbedarf und Sonderbedarf (§§ 1601 ff BGB) zu berechnen.

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 68 SGB VIII verarbeitet.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre persönlichen Daten werden mit Ihrer Einwilligung weitergegeben an:

  • das Jobcenter
  • die Unterhaltsvorschussstelle
  • das Sozialamt
  • die Wohngeldstelle
  • die Stelle zur Übernahme der Kita-Gebühren

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Sofern es nötig wird, müssen Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland übermittelt werden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein Elternteil in ein Drittland verzogen ist und nur mit Hilfe von anderen Behörden / Einrichtungen / Instituten die Weiterführung der Beistandschaft oder die Durchführung der Beratung möglich ist.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei dem Jugendamt so lange gespeichert, wie dies für die Sachbearbeitung und anschließend unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Schreiben vom 26. Juli 2004) erforderlich ist. Bei Beistandschaften sind dies 10 Jahre nach Volljährigkeit des Kindes und bei Beratungen 3 Jahre nach Abschluss der Beratung. Die Jahresfristen enden zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Widerrufsrecht bei Einwilligung

Das Jugendamt benötigt Ihre Daten, um die von Ihnen beantragte Beistandschaft oder Beratung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Ziffer 5 hiermit eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt.

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

Fragen zur Zuständigkeit

Wenn das Kind nicht in Ihrem Haushalt wohnt sind keine Anspruchsvorraussetzungen für eine Beistandschaft gegeben.

Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II oder Jobcenter-Leistungen beziehen, dann wenden Sie sich bzgl. der Unterhaltsgeltendmachung bitte an Ihr Jobcenter.

Dem Antrag sind zwingend beizufügen:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, wenn zutreffend:
Antrag auf Beistandschaft gem. § 1712 BGB für mein Kind
Angaben zur antragstellenden Person
Hiermit beauftrage ich das Kreisjugendamt Fürth mit der Führung der Beistandschaft

bezüglich folgender Angelegenheit(en):

Ich erteile hiermit dem Kreisjugendamt Fürth in 90763 Fürth, Stresemannplatz 11, 

Vollmacht
für alle Rechtshandlungen in den oben genannten Angelegenheiten.
 

Mir ist bekannt, dass die Beistandschaft mit Eingang des Antrags beim Jugendamt eintritt. Sie endet, wenn ich dies schriftlich beantrage, wenn mir nicht mehr die elterliche Sorge für mein Kind zusteht oder – bei gemeinsamer elterlicher Sorge – wenn das Kind dauerhaft beim anderen Elternteil wohnt. Gemäß § 173 FamFG wird in einem Rechtsstreit in den oben genannten Angelegenheiten mein Kind ausschließlich vom Beistand vertreten.

 

Auf Unterhaltsvorschuss wurde ich hingewiesen.

 

Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass ggfs. anfallende Kinderbetreuungskosten ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung des Kindes evtl. (anteilig) als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, ebenso evtl. anfallende notwendige Kosten einer Krankenversicherung.

Angaben zum zahlungspflichtigen Elternteil
Angaben zum Unterhalt
Sonstiges

Vereinbarung zur Beistandschaft

  1. Ich werde dem Kreisjugendamt Fürth, Arbeitsbereich Beistandschaft, alle benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Unterlagen, die ich in der Angelegenheit erhalte, werde ich unverzüglich an die Beistandschaftssachbearbeitung weiterleiten.
     
  2. Solange das Kreisjugendamt Fürth als Beistand tätig ist, werde ich weder selbst noch durch Dritte (z.B. Rechtsanwalt/-anwältin) tätig. Absprachen mit dem Vater/ der Mutter des Kindes werde ich nicht treffen.
     
  3. Änderungen bezüglich meines Wohnsitzes und meiner persönlichen Verhältnisse werde ich unverzüglich dem Kreisjugendamt Fürth mitteilen - beispielsweise eine Änderung meines Namens oder des meines Kindes.
     
  4. Eigene Einkünfte meines Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung, BAföG etc.) werde ich unaufgefordert und unverzüglich dem Kreisjugendamt Fürth mitteilen.
     
  5. Ich bin damit einverstanden, dass Auskunft über die Vaterschaftsfeststellung und erhaltene Unterhaltszahlungen an die Unterhaltsvorschussstelle, an das Jobcenter oder an andere Sozialleistungsträger erteilt wird und ebenso Auskünfte darüber angefordert werden dürfen.
     
  6. Ich beziehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Ich werde den Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) unverzüglich der Beistandschaftssachbearbeitung mitteilen. Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich dem Jobcenter alle Unterhaltszahlungen mitteilen muss.
     
  7. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ggf. Kosten (Verfahrens-/Prozesskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts) auf mich bzw. mein Kind zukommen können, wenn die Geltendmachung des Unterhalts im gerichtlichen Verfahren (Festsetzung des Unterhalts, Zwangsvollstreckung) nötig sein sollte.
     
  8. Ich weiß, dass der Beistandschaftsauftrag nicht einer Mandatsvereinbarung mit einem/einer Rechtsanwalt/-anwältin entspricht.
     
  9. Mir ist bekannt, dass bei Nichteinhaltung meiner Mitwirkungspflichten ein tätig werden im Rahmen der Beistandschaft nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
     
  10. Mir ist bewusst, dass ich in angemessenen Zeitabständen Auskünfte über den Verfahrensstand einholen kann.

 

Einverständniserklärung zum Datenaustausch

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass

  • beim Jobcenter Fürth-Land,
  • bei der Wohngeldstelle,
  • bei der Sozialhilfeverwaltung und
  • beim Jugendamt des Landratsamtes Fürth

Nachfragen, die für die Bearbeitung dieses Antrages und im Verlauf der Beistandschaft erforderlich sind, gestellt werden dürfen und gegenseitig Auskünfte erteilt werden dürfen.

 

Die Einverständniserklärung gilt für die gesamte Laufzeit der Beistandschaft beim Kreisjugendamt Fürth.

 

 

Antragsabschluss

 

Die Vereinbarung zur Beistandschaft habe ich gelesen und erkläre mich mit der Einhaltung der Vereinbarung einverstanden.

 

Ich wurde über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) belehrt und gebe meine Einwilligung zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und möglicher Datenweitergabe.

 

Eine Ausfertigung dieses Antrags werde ich erhalten.

Folgende Anlagen sind dem Antrag auf Beistandschaft beizufügen: BITTE ERGÄNZEN; WELCHE ANLAGEN BENÖTIGT WERDEN