Datenschutz
zur Führung von Beistandschaften (§§ 52a, 55, 56 SGB VIII, §§ 1712 ff BGB)
und Durchführung von Beratungen § 18 SGB VIII (KJHG)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Diese Datenschutzhinweise gelten im Zusammenhang mit der Führung von Beistandschaften und der Durchführung von Beratungen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
E-Mail-Adresse: info@lra-fue.bayern.de
Telefonnummer: 0911 / 9773-0
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
E-Mail-Adresse: datenschutz@lra-fue.bayern.de
Telefonnummer: 0911 / 9773-1023
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um den Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Mehrbedarf und Sonderbedarf (§§ 1601 ff BGB) zu berechnen.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 68 SGB VIII verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre persönlichen Daten werden mit Ihrer Einwilligung weitergegeben an:
- das Jobcenter
- die Unterhaltsvorschussstelle
- das Sozialamt
- die Wohngeldstelle
- die Stelle zur Übernahme der Kita-Gebühren
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Sofern es nötig wird, müssen Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland übermittelt werden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein Elternteil in ein Drittland verzogen ist und nur mit Hilfe von anderen Behörden / Einrichtungen / Instituten die Weiterführung der Beistandschaft oder die Durchführung der Beratung möglich ist.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei dem Jugendamt so lange gespeichert, wie dies für die Sachbearbeitung und anschließend unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Schreiben vom 26. Juli 2004) erforderlich ist. Bei Beistandschaften sind dies 10 Jahre nach Volljährigkeit des Kindes und bei Beratungen 3 Jahre nach Abschluss der Beratung. Die Jahresfristen enden zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Widerrufsrecht bei Einwilligung
Das Jugendamt benötigt Ihre Daten, um die von Ihnen beantragte Beistandschaft oder Beratung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Ziffer 5 hiermit eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt.