Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Der "Kleine Waffenschein" gilt nur zum Führen folgender Waffen:

 

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis.

 

Sie müssen den kleinen Waffenschein nur beantragen, wenn Sie über eine der o.g. Waffen die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben möchten. 

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

Angaben zur Person des Antragstellers / der Antragstellerin

Angaben zur Sache

Die Gebühr für den kleinen Waffenschein beträgt beim Landratsamt Fürth derzeit 150,00 €. Bei der Antragstellung wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 75,00 € erhoben. Dieser kann bei persönlicher Abgabe direkt einbezahlt werden. 

 

Bei Zusendung des Antrages ist der Vorschuss auf eines der folgenden Konten des Landratsamtes Fürth zu überweisen:

 

Sparkasse Fürth: IBAN: DE1176 2500 0001 9005 0005, BIC: BYLADEM1SFU

 

Postbank Nürnberg: IBAN: DE1476 0100 8500 0685 2858, BIC: PBNKDEFF

 

Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Kostenvorschuss kleiner Waffenschein" an.

 

Der Kostenvorschuss wird auf die Gebühr angerechnet.

Vor Eingang des Kostenvorschusses erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.

Wird der Antrag abgelehnt, zurückgenommen oder der kleine Waffenschein nicht abgeholt, so wird der Kostenvorschuss als Bearbeitungsgebühr einbehalten!