Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO
Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert. Ihre Einwilligung wird protokolliert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.
Datenschutzbestimmungen Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.
Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
Auskunftsrecht und Kontaktadressen Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter: M. Hirn datenschutz@lra-fue.bayern.de
Datenschutzerklärung, Impressum:
Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf
Die Daten werden erhoben, im Zusammenhang mit dem Vollzug des Fischereigesetzes. Empfänger der Daten ist das Landratsamt Fürth, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ihre Daten werden erhoben um
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben a-f DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG 2018 (bzw. bei besonderen Kategorien von Daten gem. Art.8 BayDSG 2018 in Verbindung mit Art.9 DSGVO) und den folgenden bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen verar-beitet:
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf-bewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Fürth, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug des Fischereigesetzes, Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes) notwendig ist.
Das Landratsamt Fürth benötigt ihre Daten um Ihren Antrag bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag bzw. Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.
Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.
Wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt, muss die den Antrag stellende Person ein gesetzlicher Vertreter dieses Vereins sein.
Ich beantrage, mir die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Bayerischen Fischereigesetzes für folgendes Gewässer zu genehmigen:
Bei Privatpersonen: Vorname und Name
Pro Jahr sollen die folgenden Mengen an Fischereierlaubnisscheinen ausgestellt werden