Bitte halten Sie für die Bearbeitung des Formulars die folgenden Dokumente bereit:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO
Ich möchte weitere Datenschutzhinweise lesen.
Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert. Ihre Einwilligung wird protokolliert. Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.
Datenschutzbestimmungen Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.
Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
Auskunftsrecht und Kontaktadressen Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter: M. Hirn datenschutz@lra-fue.bayern.de
Datenschutzerklärung, Impressum:
Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf
Hiermit erteile ich meine Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.*
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!
Überprüfung der Zuständigkeit
Wohnort des Antragstellers:*
Der Landkreis Fürth ist für Ihren Antrag leider nicht zuständig.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde.
Vielen Dank!
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.
Familienname*
Folgende Zeichen sind nicht möglich:
´ oder `
Schreiben Sie bitte beispielsweise statt Á oder À ein normales A
Vorname(n)*
Geburtsdatum*
Geburtsort*
MID
Personennummer
Mitreisende Familienangehörige
Name und Anschrift des Gastgebers
Straße*
Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Datum der Abreise*
Datum der Rückreise*
Bei einem Besuch von mehr als 3 Tagen ist dies gesondert zu begründen*
Familienbesuch (Ehefrau/Kinder)
religiöse Veranstaltung
(detaillierte Begründung unter "Sonstiges" erforderlich)
Klinikaufenthalt
Anwalts- / Gerichtstermin
Arztbesuch
Botschaftsvorsprache
Sonstiges
Einladungsschreiben des Gastgebers mit Übernahme-erklärung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen
Sonstige Nachweise (z.B. Terminbestätigung Arzt / Klinik / Botschaft / Rechtsbeistand)
Hinweise
- Der Antrag ist rechtzeitig - spätetens 7 Tage vor Reisebeginn - bei der Ausländerbehörde zu stellen.
- Die Reisekosten sind selbst zu tragen.
- Eine Übernachtung in einer Asylbewerberunterkunft außerhalb der zugewiesenen Unterkunft ist nicht gestattet.
- Wenn Sie ausreisepflichtig sind, sind Sie gemäß §50 Abs. 4 AufenthG verpflichtet, jeden Wohnungswechsel und jeses Verlassen des Bezirks der Ausländerbehörde für mehr als drei Tagae vorher der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen. Wenn Sie gegen diese Verpfichtung verstoßen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie in Abschiebehaft genommen werden (§62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG).
- Gemäß §10 AsylG müssen Sie während der Dauer des Asylverfahrens dafür sorgen, dass Mitteilungen des Bundesamtes, der zuständigen Ausländerbehörde und der angerufenen Gerichte Sie stets erreichen können.