Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zur Beregnung

Hinweise:

 

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Zutagefördern von Grundwasser stellen Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Solche Gewässerbenutzungen bedürfen gemäß § 8 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nach § 10 WHG i. V. m. Art 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.

 

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.

 

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Übersichtslageplan, Maßstab 1:5000
  • Detaillageplan mit Einzeichnung der Wasserentnahmestelle(n), Maßstab 1:1000
  • Detaillageplan mit Kennzeichnung der zu beregnenden Flächen, Maßstab 1:1000
  • Technische Daten der Entnahmepumpe und der Beregnungsanlage

zusätzlich bei Grundwasserentnahmen

  • Brunnenausbauplan mit Bohrbericht, Grundwasserstandsmessungen während des Baues und Schichtenverzeichnis
  • Nachweis der Brunnenergiebigkeit (Pumpversuchsprotokolle und Diagramme)
  • Brunnenzeichnung mit geologischem Profil sowie zeichnerischen Darstellung des Brunnenkopfes

Das Landratsamt Fürth wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVP-Bericht) gefordert werden muss.

 

Dieser Antrag ersetzt nicht die evtl. erforderliche Brunnenbohranzeige.

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

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  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
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Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

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Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

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Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

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Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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zusätzlich bei Grundwasserentnahmen


Das Landratsamt Fürth wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang des Verfahrens.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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