Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Lageplan
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Planunterlagen
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Anmeldung mit Organisationskonto

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Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis. Beachten Sie bitte, dass Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben müssen. Dann bitte per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Hinweise

Allgemein

 

Die Nutzung dieses Online Antrags ist freiwillig. Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis kann ebenso formlos gestellt und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden.

Die Eingaben bzw. das Formblatt sollen Antragstellern helfen, alle für die Entscheidung relevanten Angaben zusammenzustellen. Das Verfahren kann dadurch beschleunigt werden.

 

Information

 

Ein denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag ist grundsätzlich für alle baulichen und gestalterischen Maßnahmen an einem Baudenkmal oder bei einem Gebäude innerhalb eines Ensembles erforderlich.

Dies gilt für bauliche Maßnahmen sowohl im Außenbereich des Gebäudes, als auch im Innenbereich eines denkmalgeschützten Gebäudes.

Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will.

Außerdem unterliegt jeder Bodeneingriff im Bereich oder der unmittelbaren Nähe von Bodendenkmälern der Erlaubnispflicht.

 

Fristen

 

Da von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde im Verfahren sowohl die Gemeinde als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege beteiligt werden, ist es sinnvoll, den Erlaubnisantrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen, um Wartezeiten zu vermeiden. Auf Vollständigkeit der Unterlagen ist zu achten.

 

Kosten


Erlaubnisse nach dem BayDSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen. Für den Fall von Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz allerdings vor, dass diese mit empfindlichen Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro belegt werden können.

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Baudenkmal
Grundstückseigentümer/in
Objekt

Denkmaleigenschaft:

 

Einzeldenkmal:

Das gesamte Gebäude einschließlich der baufesten Ausstattung und alle Teile der Hülle einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und sämtliche Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Ensemble:

Alle Teile der Hülle des Objekts einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Auskunft zur Denkmaleigenschaft gibt die Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege unter www.blfd.bayern.de/Denkmalliste

 

Hinweis: Die Beschreibung in der Denkmalliste ist keine vollständige Aufzählung der denkmalgeschützten Bauteile.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Anlagen
Zusätzliche Unterlagen
Antrag auf Grabungserlaubnis

gemäß Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz  - BayDSchG 

Anlagen

Hinweis

Für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g EStG ist die vor Baubeginn erfolgte, schriftliche Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und die weitere stetige Abstimmung mit den Denkmalbehörden während der Ausführung der Maßnahme erforderlich. Diese Abstimmung wird durch den hiermit beantragten Erlaubnisbescheid NICHT ersetzt.