Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG i.V.m. Anhang 50 AbwV für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:


Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten und zusammen mit diesem Antrag einzureichen:

  • Lageplan, Maßstab 1:500 bis 1:1.000 mit zeichnerischer Darstellung der Gebäude, der Abwasseranfallstellen (Behandlungszimmer), Standort der Vorbehandlungsanlagen, der Linienführung der Entwässerungsleitungen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal sowie der Bezeichnung für Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (www.dibt.de)
  • Prüfbericht über die 5-jährige Zustandsprüfung der Amalgamabscheider (vor Inbetriebnahme oder wiederkehrende Prüfung)
  • Nachweis Einleitungserlaubnis der Gemeinde
Datenschutzhinweise

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Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

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Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

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Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Antragsteller / Antragstellerin
Organisationsbezogene Daten
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
2. Allgemeine Angaben Entwurfsverfasser / Entwurfverfasserin
Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin
Organisationsbezogene Daten
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
3. Für die Kontrolle des Betriebs der Abscheider verantwortliche Person, die gleichzeitig Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für die Untere Wasserbehörde ist
4. Angaben zum Vorhaben
4.1 Herkunft des Abwasseranfalls
4.2 Einleitungsstelle
4.3 Angaben zum Amalgamabscheider (bitte jeden Amalgamabscheider einzeln angeben)
4.4 Betreiber / Betreiberin der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage, in die eingeleitet wird
Organisationsbezogene Daten
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Anlagen

Hinweise:

  • Amalgamabscheider sind regelmäßig entsprechend der Zulassung zu warten und zu entleeren. Die entsprechenden Nachweise (Wartungsberichte und Abnahmebescheinigungen für Abscheidegut) sind zu führen und der Unteren Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.