Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges

Wildhaltung gemäß Art. 20 a Bayerisches Naturschutzgesetz und § 11 Tierschutzgesetz sowie Art. 23 Bayerisches Jagdgesetz

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

 

Die Errichtung, die Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, sind genehmigungspflichtig; für sonstige Wildgehege gilt dies ab einer Mindestgröße von 10 ha.

 

Für den Antrag ist der Grundstückslageplan mit Flurnummern sowie Angaben über die Sachkunde (z.B. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahmean einem Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter) erforderlich. Bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen bereit.

Datenschutzhinweise

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Datenschutzbestimmungen

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Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

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Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

Antragsteller

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Anschrift des Geheges
Gehegefläche
Verantwortliche Person für die Wildhaltung
Damwild
Rotwild
Sikawild
Muffelwild
Sonstiges Wild
Unterstand für das Gehegewild
Gehegeschütze
Unterlagen