0911 / 9773 - 1003
ehrenamtskarte@lra-fue.bayern.de
Telefax: 0911-9773-1013

Bayerische Ehrenamtskarte

Partner - Akzeptanzvereinbarung

 

zur Teilnahme als Akzeptanzstelle der Bayerischen „Ehrenamtskarte“ mit dem Landkreis Fürth nachfolgend „Landkreis“ genannt.

Bedingungen
Partner
Leistungen

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Digitale reprofähige Daten (Logo + Text)
Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

  • Mail
  • Web
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Allgemeine Vertragsbedingungen

zur Teilnahme als Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte - nachfolgend „Ehrenamtskarte“ genannt mit dem

 

Landkreis Fürth

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf

Telefon: 0911-9773-1003

Telefax: 0911-9773-1013

eMail: ehrenamtskarte@lra-fue.bayern.de

 

nachfolgend „Landkreis“ genannt.

1. Vertragsbedingungen für Akzeptanzstelle

1.1. Akzeptanzstelle können Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen, sowie öffentliche Einrichtungen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland werden.

1.2. Voraussetzungen für die Teilnahme als Akzeptanzstelle ist die Annahme und Unterzeichnung der Vereinbarung/Auftragserteilung und deren Bestätigung durch den „Landkreis“.

1.3. Auch ohne Widerspruch des „Landkreises“ im Einzelfall finden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akzeptanzstellen keine Anwendung.

 

2. Gewährung von Rabatten und/oder Zugaben

2.1. Die teilnehmende Akzeptanzstelle verpflichtet sich – gegen Vorlage einer gültigen „Bayerischen Ehrenamtskarte“ dem Karteninhaber während der Laufzeit des Akzeptanzpartnervertrages einen sofortigen Preisvorteil durch Einräumung eines Rabattes oder einer Zugabe zu gewähren. Die Akzeptanzstelle ist nicht verpflichtet, den vereinbarten Preisvorteil im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen oder Sonderaktionen zu gewähren.

2.2. Die Höhe und Art des zu gewährenden sofortigen Preisvorteils wird im Rahmen des Akzeptanzpartnervertrages mit dem „Landkreis“ festgelegt, die jeweils für einen fest definierten Zeitraum gültig ist. Der „Landkreis“ behält sich vor, Rabatte und/oder Zugaben ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.

2.3. Die Akzeptanzstelle bringt an geeigneter Stelle gut sichtbar einen Aufkleber zur Teilnahme an.

2.4. Die Akzeptanzstelle verpflichtet sich, keine Rabatte und/oder Zugaben zu gewähren, die gegen gesetzliche bzw. wettbewerbsrechtliche Auflagen verstoßen. Die Akzeptanzstellen sind für die Unmissverständlichkeit der werbenden Aussagen im Rahmen der Rabatt- und Zugabengewährung verantwortlich.

2.5. Die „Bayerische Ehrenamtskarte“ ist nicht übertragbar. Die Akzeptanzstelle ist verpflichtet, Missbrauchsfälle dem „Landkreis“ unverzüglich schriftlich zu melden. Sie ist in diesem Fall berechtigt, die Ehrenamtskarte einzuziehen. Jede eingezogene Ehrenamtskarte ist an den „Landkreis“ herauszugeben.

 

3. Kündigung

3.1. Der Vertrag gilt ab Unterschrift beider Parteien und wird mit einer Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Der Akzeptanzpartner verpflichtet sich nach der Kündigung zur Gewährung des vereinbarten Mehrwertes bis zum Quartalsende.

3.2. Für den Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Einräumung des vereinbarten Preisvorteils durch die Akzeptanzstelle steht dem „Landkreis“ ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der „Landkreis“ behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzforderungen vor.

3.3. Der „Landkreis“ behält sich das Recht vor, das Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“ unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Akzeptanzstellen einzustellen.

3.4. Für den Fall der Kündigung durch den „Landkreis“ und die Eigenkündigung ist die Akzeptanzstelle verpflichtet, vom „Landkreis“ empfangene Leistungen, Ausstattungen und Dokumente an den „Landkreis“ herauszugeben.

 

4. Haftung

4.1. Der „Landkreis“ haftet nur für Schäden, die von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4.2. Der „Landkreis“ haftet nicht, wenn die „Bayerische Ehrenamtskarte“ aus wichtigem Grund eingestellt wird. Dies gilt insbesondere für entgangenen Nutzen. Der „Landkreis“ übernimmt insbesondere keine Haftung für Ansprüche Dritter gegenüber den Akzeptanzstellen, die aus Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Rabatten und Zugaben herrühren.

4.3. „Der Landkreis“ haftet gegenüber der Akzeptanzstelle nicht für missbräuchliche Verwendung der Ehrenamtskarte.

 

5. Marketing

Die Ausgabe und Verteilung der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ zu betreiben

 

6. Datenschutz

Jede Akzeptanzstelle verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Karteninhaber, sowie Daten über den Ort, die Art und die Höhe eines Einsatzes der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ nicht zu erfassen.

 

7. Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1. Soweit die Akzeptanzstelle Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass dem „Landkreis“ das Recht vorbehalten ist, die Akzeptanzstelle auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

7.2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Parteien und/oder ihre Rechtsnachfolger ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist – soweit rechtlich möglich – durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen entspricht

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Anmeldung mit Organisationskonto

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

In diesem Fall müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und anschließend an das Landratsamt Fürth schicken.

 

Landratsamt Fürth

Ehrenamtskarte – SG 01

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Akzeptanzpartner

Firma/Unternehmen

Ansprechpartner

Rabatt / Zugaben / Leistungen

(zum Beispiel: 20 % auf Einkauf, Ermäßigung auf Eintritt, kostenfreie Leistungen, 2. Person frei, Familie/Kinder frei, usw.)

Bedingungen:

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Vereinbarung gilt ab Unterschrift beider Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung ist jederzeit kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Die Vereinbarung kann vom „Landkreis“ aus wichtigem Grund (z.B. Nichtgewährung des o.g. Mehrwertes) mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Es gelten ausschließlich die unter der Internetadresse www.ehrenamtskarte.bayern.de veröffentlichten Teilnahmebedingungen zum System der Ehrenamtskarte in Bayern unter dem „Staatswappen-Logo“.

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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