Mo. bis Mi. von 7:30 bis 16:00
Do. von 7:30 bis 17:00
Fr. von 7:30 bis 12:30

Meldeformular gemäß § 34 IfSG

Sammelmeldung

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Da das Formular nicht der Schriftform bedarf, ist ein Login mit Bürgerkonto oder Unternehmenskonto nicht notwendig.

Hinweis:

Hierbei handelt es sich um die Sammelmeldung nach § 34 IfSG. Dieses Formular wird nur verwendet, wenn mindestens 2 Fälle mit epidemiologischem Zusammenhang in Ihrer Einrichtung aufgetreten sind.

 

Sollte bisher nur ein Fall aufgetreten sein, melden Sie diesen bitte über das Formular zur Einzelmeldung:

Meldeformular IfSG Einzelmeldung (Kindereinrichtungen) (landkreis-fuerth.de)

 

Epidemiologischer Zusammenhang bedeutet in diesem Fall, dass eine Ansteckung in der Einrichtung am wahrscheinlichsten ist.

Das ist beispielsweise bei zwei erkrankten Geschwisterkindern nicht der Fall.

Meldende Einrichtung
Meldung

... mit epidemiologischem Zusammenhang in der Einrichtung.

Weiterführende Informationen zu verschiedenen Infektionskrankheiten sowie Erregersteckbriefe und Merkblätter finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Infektionsschutz.de

Dort klicken Sie bitte rechts oben auf "Erregersteckbriefe". Dann erscheint links eine Leiste, in der Sie die entsprechende Infektionskrankheit auswählen können.

Hinweis: Hier die eigenen Merkblätter verlinken, wenn vorhanden!

(ist nur im Designer sichtbar)

Kinder und Personal in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall (soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind) sollten die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder betreten, wenn sich ihr Allgemeinzustand gebessert hat und sie bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten ohne Fieber) mindestens 24 Stunden symptomfrei waren.
Sollte im Verlauf des Ausbruchs bekannt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, ist ggf. erst eine spätere Wiederzulassung zum Besuch der Gemeinschaftseinrichtung möglich.


Getroffene Schutzmaßnahmen
Hochladen der Sammelliste (§ 34 IfSG)

Verwenden Sie bitte folgende Exceltabelle, um dem Gesundheitsamt jetzt und weiterhin täglich den aktuellen Stand mitzuteilen.

Nach der Erstmeldung können Sie Ihre ausgefüllte Erstmeldung als Ausgang verwenden, aktualisieren und hier hochladen.

 

Liste bitte täglich aktualisiert hier hochladen und das Formular absenden!

(unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden)

 

Wenn nach 7 Tagen keine Veränderung mehr auftritt, muss nicht länger täglich gemeldet werden.

 

Gerne stehen wir Ihnen auch bereits im Vorfeld der Erstmeldung telefonisch zur Verfügung (0911/9773-1833).

Nach Klick auf "Excelliste herunterladen" finden Sie die Datei in Ihren Downloads.