Hinweis:

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Mit Wirkung zum 19.03.2019 wurde durch die Bundesregierung ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch stufenweise zu vollziehen.

 

Zu welcher Frist Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde. Eine Übersicht finden Sie hier.

 

 

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passbild

 

Außerdem benötigen wir im Nachgang über den Postweg noch folgendes Formular:

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Hinweis:

Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihren Antrag nach dem Absenden herunterzuladen. Um eine Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Sie unbedingt das Formblatt Unterschrift (inkl. dem biometrischen Passbild unterschrieben per Post an uns senden. Eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der ersten Seite dieses Antrags.

Antragsteller

Kontakt

Ausweisdokument + Führerschein

Bitte laden Sie eine Kopie/Foto Ihres Ausweisdokuments sowie Ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite) hoch:

Mit dem Plus-Zeichen + auf der rechten Seite können Sie weitere Dateien hinzufügen.

Hinweis:

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses (Vorder- und Rückseite). Ohne die Vorlage (Upload) eines Identitätsnachweises ist eine Bearbeitung Ihres Online-Antrags nicht möglich.

Angaben zum bisherigen Führerschein

Die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, beachten Sie unsere Informationen zur Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klasse C, CE / Klasse D, DE).

Die Berechtigung, Fahrzeuge über die Klasse C1E hinaus zu führen (CE 79), endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, beachten Sie unsere Informationen zur Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klasse C, CE / Klasse D, DE).

Sie können bereits vorab bei der ausstellenden Behörde (telefonisch) einen Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift) anfordern. Lassen Sie diese durch die entsprechende Behörde bitte direkt per Email an fuehrerschein@lra-fue.bayern.de senden. 

Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist meist nur begrenzt gültig. Das Ablaufdatum finden Sie in der Spalte 11 auf der Rückseite Ihres Führerscheines.

Falls die Klassen C1, C1E, C und CE bei Ihnen ablaufen oder in den letzten fünf Jahren abgelaufen sind, benötigen wir von Ihnen ein haus- und augenärztliches Gutachten. Fünf Jahre nach Ablauf der Klassen ist eine Wiedererteilung in der Regel nur nach Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich.

Land- und Forstwirtschaft

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, erteilt bis 31.12.1998

Ich erkläre, dass ich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bin.

Ich füge dem Antrag bei

Laden Sie hier Nachweise über Ihre Tätigkeit in der Land-oder Forstwirtschaft hoch.

Land- und Forstwirtschaft

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, erteilt bis 31.12.1998

Ich erkläre, dass ich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bin.

Ich füge dem Antrag bei

Laden Sie hier Nachweise über Ihre Tätigkeit in der Land-oder Forstwirtschaft hoch.

Versand

Informationen zum Erhalt Ihres Kartenführerscheins:

Ihr neuer Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei in Berlin per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeadresse gesandt. 

Hinweis:

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Verfahrensdauer beträgt ca. 2-3 Monate. Sollte es sich bei Ihnen um einen dringlichen Vorgang handeln, so bitten wir darum, dies im Feld "Sonstige Bemerkungen" entsprechend zu begründen. Sollte Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Fürth, sondern von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, kann die Bearbeitungszeit variieren.

 

Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihren Antrag nach dem Absenden herunterzuladen. Um eine Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Sie unbedingt das Formblatt Unterschrift (inkl. dem biometrischen Passbild unterschrieben per Post an uns zusenden.

Gebühren
Sonstige Bemerkungen

Hinweis:

Bitte klicken Sie auf "kostenpflichtig beantragen", um das Formular an uns zu übermitteln.