Falls die Klassen C1, C1E, C und CE bei Ihnen ablaufen oder in den letzten fünf Jahren abgelaufen sind, benötigen wir von Ihnen ein haus- und augenärztliches Gutachten. Fünf Jahre nach Ablauf der Klassen ist eine Wiedererteilung in der Regel nur nach Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich.