* vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth
**vorschlagsberechtigt sind alle Kreisräte und Bürgermeister der Landkreisgemeinden
***vorschlagsberechtigt sind alle Kreisräte und Bürgermeister der Landkreisgemeinden sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses