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Anzeige der Abschussplanfreiheit

 

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter
 

Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung

Mit dieser Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck der von Ihnen gewählten Transaktion/unserer Verarbeitungstätigkeit aus dem Online-Dienstleistungsangebot des Landratsamtes Fürth erhoben und gespeichert.

Ihre Einwilligung wird protokolliert.
Es erfolgt keine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

 

Datenschutzbestimmungen

Das Landratsamt Fürth unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Bayern (DSG Bayern).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes für das Land Bayern eingehalten.

Detaillierte Datenschutzhinweise zu den Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Datenschutzerklärung auf der Webseite des LRA Fürth.
 

Auskunftsrecht und Kontaktadressen

Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
 

Datenschutzbeauftragter:

M. Hirn
datenschutz@lra-fue.bayern.de

 

Datenschutzerklärung, Impressum:

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Voraussetzungen

Personalausweis mit freigeschalteter PIN,

Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC

Hinweis:

Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.

Weiter ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.

Voraussetzung

gültige Mailadresse

Hinweise

Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis. Beachten Sie bitte, dass Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben müssen. Dann bitte per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Angaben zum Revier

Hinweis: Der Wechsel ist jeweils zum 01.04. jeden Jahres möglich. Erstmals für das Jagdjahr 2026/2027 ist dies ausnahmsweise bis zum 30.06.2026 möglich.

Voraussetzungen für die Abschussplanfreiheit

1. Der Beschluss der Jagdgenossenschaft (in der Mitgliederversammlung) bzw. die Entscheidung des Jagdberechtigten in Eigenrevieren wurde gefasst. Die Waldbesitzer konnten vor der Beschlussfassung ihre Belange äußern.

2. Jährlicher Waldbegang

  • Gemeinsam von Jagdgenossen / Verpächter und Jäger / Pächter
  • Alle Jagdgenossen müssen die Möglichkeit zur Teilnahnme haben (Termin muss ortsüblich bekannt gegeben werden)
  • Dokumentation reicht aus (Datum, Ort, Teilnehmer)

3. Eignung über Informationspflicht

  • Zwischen Verpächter / Jagdgenossenschaft und Pächter / Jäger muss vereinbart werden, in welcher Form über das erlegte Rehwilkd informiert wird (z.B. jährliche Streckenliste, andere Mitteilung oder sogar körperlicher Nachweis)

 

Zusätzliche Regeln für "rote" Reviere (hohe Verbissbelastung)

 

4. Vereinbarung einer Jagdkonzeptes (eine Art To-Do-Liste) auf Revierebene

  • Enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Verbisssituation (z.B. Schwerpunktbejagung an Verjüngungsflächen, Vermeidung von Jagddruck an Äsungsflächen, frühzeitige Abschüsse, Weiserzäune etc.)
  • Das Konzept muss nur auf Anforderung der Jagdbehörde vorgelegt werden

5. Das Revier wurde 2x hintereinander nach Eintritt in die Abschussplanfreiheit im Forstlichen Gutachten als "rot" bewertet

  • Die Freiheit bleibt nur bestehen, wenn ein geeigneter Abschussnachweis (körperlich oder per Bild) zwischen den Parteien vereinbart und durchgeführt wird

Das Authentifizierungsniveau dient dem Landratsamt zur Erkennung Ihrer Verifizierung.

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.de/datenschutzinfo

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